App Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von Frank und Freunde GmbH, Silberburgstraße 119 a, 70176 Stuttgart (im Nachfolgenden -der Betreiber-) bereitgestellten Dienste, die über die App, BitBucks (im Nachfolgenden -die App-, oder -die BitBucks App-), genutzt werden können.
- Allgemeines
BitBucks ermöglicht dem Kunden die Veranlassung und Entgegennahme von Zahlungen in Bitcoin. Die App BitBucks erfüllt die technischen Voraussetzung für die Abwicklung der Zahlungen in Bitcoins. Als Serviceprovider ermöglicht BitBucks Zahlungen in der Kryptowährung Bitcoin für und zwischen den Nutzern der App. Hierfür verwaltet BitBucks die Bitcoinguthaben der Nutzer und ermöglicht die Zahlungen zwischen den Benutzern. BitBucks ist eine Anwendung für die Durchführung des elektronischen Massenzahlungsverkehrs auf Basis von Bitcoins, die die Zahlungen für Güter des täglichen Bedarfs in Echtzeit ermöglicht.
- Kontoeröffnung
Voraussetzung für die Teilnahme an den angebotenen Dienstleistungen ist die Eröffnung eines BitBucks Accounts. Hierzu lädt der Kunde die App BitBucks auf sein Smartphone oder Tablet. Diese Endgeräte müssen mit einer freigeschalteten SIM-Karte versehen sein.und SMS-Nachrichten erhalten können. Der Kunde legitimiert sich mit seinem Namen und seiner Handynummer und erhält zur Freischaltung einen Code per SMS (siehe Kundenpflichten zur Identifizierung).Sowohl aus der Geschäftspolitik als auch aus gesetzlichen Vorschriften heraus, schützt BitBucks alle persönlichen Daten seiner Kunden in einem höchst möglichen Maß. Weitere Informationen über die Nutzung und Weitergabe dieser Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
- Pflichten des Kunden
Das Bitcoin-Konto und alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen werden vollumfänglich nur für volljährige Kunden erbracht. Die Kunden, die das Konto für ausschließlich private Zwecke nutzen, handeln nur im eigenen Namen und nicht für Dritte. Sie versichern, der wirtschaftlich Berechtigte an dem Konto und dem Guthaben zu sein. Ferner haben die Kunden Änderungen ihrer Daten dem Betreiber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hierfür ist das sich innerhalb der App befindliche Kontaktformular oder die Website zu nutzen.
Alle Kunden verpflichten sich ihre Identität durch Übersenden einer Kopie eines gültigen gesetzlichen Ausweisdokuments und Angabe ihrer Mobilfunknummer, sowie Ihres gewählten Nutzernamens nachzuweisen. Die Übersendung kann per Email erfolgen. Zur gesetzlich erforderlichen Kundenidentifizierung wendet FuF das Videoidentverfahren an. Der Kunde ist verpflichtet sich unmittelbar nach der Übersendung der Ausweiskopien per Video-Konferenz an Frank und Freunde zu wenden, in der das Verfahren zur Identifizierung des Kunden durchgeführt wird. Die entsprechende Kontaktadresse ist auf der Homepage von BitBucks veröffentlicht. Die Accounts von Usern, die dieser Anforderung nicht nachkommen können gelöscht werden.
Ist der Kunde minderjährig (soweit das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet wurde), bedarf die Eröffnung eines Kundenkontos der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ein Formular mit einer entsprechenden Erklärung ist beim Betreiber erhältlich. Diese Erklärung ist unterschrieben an den Betreiber postalisch zu übersenden. Eine Kopie des Ausweises kann dem Schreiben ausgedruckt beigelegt werden oder elektronisch an register@bitbucks.de gesendet werden. Der Betreiber behält sich vor, das für die minderjährigen Kunden bereitgestellte Leistungsangebot zu begrenzen, insbesondere vom allgemeinen Leistungsangebot abweichende Höchstgrenzen für Zahlungen und Guthabenverwahrung festlegen. Diese Höchstgrenzen richten sich nach dem Alter der minderjährigen Kunden.
Wird das Konto für gewerbliche Zwecke genutzt, ist dies gegenüber BitBucks anzugeben. Der gewerbliche Kunde übermittelt BitBucks die Unternehmensdaten, die sich aus der Gewerbeanmeldung und dem Handelsregistereintrag ergeben, wie insbesondere Unternehmensname, Geschäftsadresse, Handelsregisternummer, Registergericht, Steuernummer. Die entsprechenden elektronischen Kopien schickt der gewerbliche Kunde per Email unverzüglich an FuF. Die vertretungsberechtigten Mitarbeiter des gewerblichen Kunden übersenden die Kopien der gültigen, gesetzlichen Ausweise und nehmen zur Identifizierung am Videoidentverfahren teil. Des Weiteren informiert der gewerbliche Nutzer den Betreiber über die wirtschaftlichen Hintergründe der Zahlungen.
Zudem erklärt der gewerbliche Kunde, als Vertragspartner der Betreiberin, zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, welche natürliche Person der Eigentümer des Vertragspartners ist oder welche natürliche Person die letztliche Kontrolle ausübt.
Bei juristischen Personen teilt der Kunde der Betreiberin die natürlichen Personen mit, die mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% der Kapitalanteile und/oder mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% der Stimmrechte auf sich vereinen, oder auf eine vergleichbare Weise die Kontrolle ausüben.Die Betreiberin behält sich vor, insbesondere wenn das Zahlungsvolumen stark steigt oder eine bestimmte Höhe erreicht, beim Kunden entsprechende Nachweise (Gesellschafterliste) nachzufordern und/oder die wirtschaftlich Berechtigten zur Durchführung des Videoidentverfahren der Betreiberin zu veranlassen.
Kommt der gewerbliche Kunde den genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Betreiber ihn von der Nutzung ausschließen.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Betriebssystem des Gerätes, auf dem sich die BitBucks App befindet, auf dem jeweils neuesten Stand zu halten. Hierfür hat er die entsprechenden Software-Updates unverzüglich auf sein Gerät herunterzuladen und zu installieren. Ebenfalls ist er verpflichtet, die jeweils neuste Version von BitBucks zu nutzen, die im App- oder Playstore erhältlich ist. Auch sorgt der Nutzer für einen angemessenen Schutz vor Schadsoftware auf seinem Gerät. Schädigt der Nutzer in Folge eines unterlassenen Updates des Betriebssystems oder durch die Nutzung nicht aktueller Software-Versionen die Anwendungen und Datenverarbeitungssysteme des Betreibers oder die der anderen Nutzer, handelt der Nutzer grob fahrlässig und haftet für die entstandenen Schäden.
- Kontenführung
Die Konten werden ausschließlich auf Guthaben-Basis geführt. Zahlungen können nur in der Höhe veranlasst werden, für die sich eine entsprechende Deckung auf dem Konto befindet. Ein negativer Saldo, beziehungsweise eine Kreditgewährung ist nicht möglich.
Guthaben kann durch eine Bitcoin-Einzahlung des Kunden an BitBucks erlangt werden (Vorabguthaben) oder durch den Empfang von Zahlungen, die von anderen BitBucks-Kunden geleistet wurden.
Ein Guthaben in Bitcoin, dessen Höhe zum aktuellen Zeitpunkt den Gegenwert von 1.000,- EUR übersteigen, erfordert eine unverzügliche Authentifizierung des Kunden durch Teilnahme am Videoidentverfahren, bevor über das Guthaben verfügt werden kann. Unterbleibt dies behält sich der Betreiber vor, das Guthaben bis zur zweifelsfreien Klärung der Identität zu sperren.
Das Vorabguthaben kann ausschließlich über die BitBucks App eingezahlt werden und wird anschließend in der Wallet von BitBucks aufbewahrt. Der Betreiber unterhält eine Wallet für die eingezahlten Bitcoin-Kundengelder, die bis auf die vereinnahmten Provisionen getrennt vom Vermögen des Betreibers ist. Der einbezahlte Betrag wird dem von BitBucks geführten Kundenkonto gutgeschrieben. Die Gutschrift auf das Kundenkonto und eine Auszahlung sind erst dann möglich, wenn die zur Einzahlung des Vorabguthabens durchgeführte Transaktion in der Bitcoin Blockchain bestätigt wurde. Auf dem Kundenkonto werden alle Änderungen, wie die veranlassten und empfangenen Zahlungen sowie die Erhöhungen oder Reduzierungen des Vorabguthabens, fortlaufend aufgezeichnet. Diese Informationen erscheinen in der App des Kunden zeitlich unmittelbar nach der Verbuchung beim Betreiber, vorausgesetzt das Endgerät des Kunden hat eine Internetverbindung.
Der Kunde kann jederzeit die Auszahlung des auf seinem Kundenkonto ausgewiesenen Bitcoin-Guthabens veranlassen: entweder in der gesamten Höhe oder in Höhe eines Teilbetrages, wobei die folgende Regelung über die Provisionen zu beachten ist.
Der Kunde trägt die Gebühren für die Ein- und Auszahlungen der Bitcoins, die für die Dokumentation der Überträge in der Blockchain anfallen. Zudem erhält der Betreiber bei Auszahlungen eine Gebühr von 2% des Bitcoin-Auszahlungsbetrages. Für Zahlungen der Nutzer untereinander werden keine Gebühren erhoben.
Der Kunde ist verpflichtet, Einwendungen jedweder Art, insbesondere Einwendungen in Bezug auf seinen in der App ausgewiesenen Saldo, unverzüglich an den Betreiber zu melden. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, kann dies zum Verlust der Ansprüche führen, insbesondere dann, wenn Dritte bereits über den geltend gemachten Fehlbetrag verfügten. Der Betreiber behält sich für die Fälle vor, in denen auf der App aus technischen Unzulänglichkeiten heraus ein fehlerhaftes Guthaben ausgewiesen wird, den fehlerhaften Saldo des Nutzers einseitig zu korrigieren. Der Nutzer wird hierüber unverzüglich informiert.
- Veranlassung und Empfang einer Zahlung
Der Kunde kann Zahlungen in Bitcoin an andere Nutzer der BitBucks-App veranlassen, soweit sein Kundenkonto eine entsprechende Deckung hat. Der Kunde hat für die Veranlassung einer Zahlung Sorge dafür zu tragen, dass das von ihm benutzte Gerät mit dem Internet verbunden ist. Die App zeigt den Betrag der Zahlung und die Höhe des verfügbaren Guthabens in Bitcoin und im Äquivalenzbetrag in gesetzlicher Währung an. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn sie auf dem Kundenkonto des Empfängers gutgeschrieben ist. Die Zahlung ist unwiderruflich.
Der Empfänger einer Zahlung wird über eine SMS-Nachricht oder über die Benachrichtigungsfunktion seines Devices darüber unterrichtet, dass eine Zahlung zu seinen Gunsten in einer bestimmten Höhe durch den Zahler veranlasst wurde. Der Empfänger ist verpflichtet, sich bei Erhalt von Zahlungen davon zu überzeugen, dass er der rechtmäßige Empfänger ist und die Zahlung in der Höhe nicht ohne Rechtsgrund ist. Erkennt der Empfänger oder musste der Empfänger erkennen, dass er die Zahlung ohne Rechtsgrund und/oder versehentlich erhalten hat, veranlasst er unverzüglich eine Rückzahlung in entsprechender Höhe an den Absender des Betrages. Zudem informiert er den Betreiber über das Kontaktformular oder die Website über den ungerechtfertigten Erhalt und die Rückzahlung des empfangenen Guthabens.
- Beginn und Beendigung der vertraglichen Beziehung zwischen Nutzer und Betreiber
Mit Abschluss des Download-Vorgangs der BitBucks-App und somit nach Anerkennung der Nutzungsbedingungen wird die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und des Betreibers begründet. Durch das Löschen der App wird die Vertragsbeziehung beendet. Der Kunde kann jederzeit die Löschung der App vornehmen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt des Löschungsvorganges kein Saldo mehr zu seinen Gunsten auf dem Kundenkonto vorhanden ist. Mit der Einleitung des Löschvorganges, kann der Kunden keine Zahlungen mehr empfangen. Besteht zum Zeitpunkt des Löschvorganges ein Saldo zu Gunsten des Kunden, muss der Kunde innerhalb eines Monats den Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens an den Betreiber richten. Nach Ablauf der Frist besteht kein Auszahlungsanspruch mehr.
Der Betreiber kann dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen und die Funktionen der App einstellen. Der Kunde erhält eine entsprechende Mitteilung. Vorhandenes Guthaben muss sich der Kunde selbst auszahlen.
- Haftung
Kryptowährungen sind hohen Wertschwankungen ausgesetzt, die bis hin zu einem Totalverlust führen können. Damit besteht die Gefahr, dass der Gegenwert in gesetzlicher Währung, des sich in der App BitBucks befindlichen Bitcoin-Guthabens, drastisch sinkt oder sogar ganz ausfällt. Auch wird der Tausch von gesetzlichen Währungen, wie insbesondere Euro und US-Dollar, in Kryptowährungen häufig durch wenig oder überhaupt nicht staatlich beaufsichtigte Unternehmen durchgeführt. Damit besteht für die Nutzer von BitBucks das Risiko, dass das Bitcoin-Guthaben entweder zu einem unzureichenden Umtauschkurs oder sogar überhaupt nicht mehr in eine gesetzliche Währung zurückgetauscht werden kann. Auch sind technische Unzulänglichkeiten in der von den Kryptowährungen verwendeten Technik nicht vollständig auszuschließen, so dass der Fortbestand der Währung, also auch die Möglichkeit des Umtausches in gesetzliche oder andere allgemein akzeptierte Zahlungsmittel, letzten Endes nicht verlässlich vorhergesagt werden kann. Diese Risiken trägt der Nutzer von BitBucks. BitBucks übernimmt für Verluste aus den vorgenannten Risiken keine Haftung.
Für alle den Zahlungen zugrundeliegenden Handlungen und vertraglichen Beziehung übernimmt BitBucks keine Haftung. Insbesondere werden Rechtmäßigkeit und Erfüllung der sich aus der geleisteten Zahlung ergebenden Verpflichtungen nicht überprüft. Einreden und Einwendungen aus den Vertragsverhältnissen, die den Zahlungen zugrunde liegen, können gegenüber BitBucks nicht geltend gemacht werden. BitBucks prüft auch nicht, ob es seitens des Zahlers oder Empfängers zu Vertragsverletzungen oder deliktischen Handlungen gekommen ist.
- Rückabwicklung fehlgeleiteter Zahlungen und Eingabefehler
Im elektronischen Zahlungsverkehr besteht grundsätzlich die Gefahr, dass über eine fehlerhafte Eingabe die Zahlung entweder an einen falschen Empfänger gesendet wird oder der Zahlungsbetrag zu hoch eingegeben wird. Der Betreiber und der Kunde vereinbaren, dass die ausgelösten Zahlungen unwiderruflich sind, sobald der Zahler diese in der App abschließend ausgelöst hat. Eine Stornierung und Rückabwicklung erfolgt nur, soweit der Empfänger zustimmt. Den Verlust aus einer fehlgeleiteten Zahlung trägt grundsätzlich der Zahler.
BitBucks übernimmt keine Haftung für Dysfunktionalitäten der Internet- oder Mobilfunkverbindungen. Treten hier technische Schwierigkeiten auf, wie beispielsweise eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Verfügbarkeit dieser Verbindungen, und resultiert hieraus ein Schaden für den Zahler oder Empfänger, übernimmt BitBucks keine Haftung.
Für die Verwahrung, Verwaltung oder Verschlüsselung der Kundenguthaben oder Schlüssel in der Wallet des Betreibers wendet dieser die erforderliche Sorgfalt und alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen an, um Datendiebstahl, Sabotage, Missbrauch, technisches Versagen oder ähnliches zu verhindern. Sollte dennoch die Informationen untergehen, die für die Verfügung über das Bitcoin-Guthaben der Wallet erforderlich sind, übernimmt der Betreiber nur die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden. Eine Haftung für fremdes Verschulden wird ausgeschlossen.
- Gerichtsstand und vereinbartes Recht
Für alle gerichtlichen Streitigkeiten erkennt der Nutzer Stuttgart als den Gerichtsstand an. Der Betreiber und der Kunde vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.