BitBucks App Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden: Nutzungsbedingungen) gelten für die Nutzung der von der Frank und Freunde GmbH, Hirschstraße 13, 70173 Stuttgart, auf der Anwendungssoftware (App) BitBucks bereitgestellten Dienste. Mit Herunterladen der App wird diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt. In Ergänzung zu diesen Nutzungsbedingungen können Nutzungsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dritten gelten, soweit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der BitBucks-App in Anspruch genommen werden, die von Dritten erbracht werden, wie insbesondere die Kryptoverwahrung.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Die Frank und Freunde, GmbH, Hirschstraße 14, 70173 Stuttgart, (im Nachfolgenden: „der Betreiber“) ist der Entwickler und Betreiber der Anwendungssoftware BitBucks.
2.2 „BitBucks“ ist eine Anwendungssoftware, die von der Frank und Freunde GmbH bereitgestellt wird und von den Internet-Nutzern heruntergeladen werden kann (im Folgenden auch: „die App“, „die Bitbucks-App“).
2.3 Die Allgemeine Nutzungsbedingungen werden für alle Nutzer durch das Leistungs- und Entgeldverzeichnis ergänzt. Für die Verwendung der App durch gewerbliche Nutzer finden die Besonderen Nutzungsbedingungen Anwendung. Einzusehen sind die Dokumente in ihrer jeweils gültigen Version auf der Homepage von BitBucks und in der App.
2.4 „Nutzer“ ist derjenige, der die App BitBucks heruntergeladen hat oder auf dessen Geräten, wie insbesondere Smartphone, Tablett-Computer, Notebook, Desktop oder Ähnliches, die App gespeichert ist und von den jeweiligen Nutzern dieser Geräte benutzt werden kann.
2.5 Der „gewerbliche Nutzer“ nutzt die BitBuck-App für Bezahlvorgänge, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines von ihm betriebenen Gewerbe stehen.
2.6 „Erbrachte Dienstleistungen“ sind alle in der Anwendung der BitBucks-App enthaltenen Funktionalitäten, die vom App-Nutzer abgerufen werden.
2.7 Die „Kryptowerte“ sind Bitcoins oder andere digital, dargestellte Werte oder Rechte.
2.8 Der „Kryptoverwahrer“ ist ein Unternehmen, das in Deutschland berechtigt ist, die von den Nutzern der App übertragenen Kryptowerte zu verwahren. Dieses Unternehmen ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt und hält eine entsprechende Lizenz beziehungsweise ist ein in der EU ansässiges Unternehmen mit einer entsprechenden Lizenz im Sitzland, die es berechtigt, Kryptowerten in Deutschland zu verwahren.
2.9 Der „Verwahrvertrag“ ist die Vereinbarung, die der Nutzer der App mit dem Kryptoverwahrer über die Verwahrung der über die BitBucks-App einzuzahlenden Kryprowerte schließt.
2.10 Der „Identifizierer“ ist ein Dienstleister, der die nach dem deutschen Geldwäschegesetz vorgeschriebene Identifizierung derjenigen durchführt, die über die BitBucks-App Kryptowerte an den Verwahrer übertragen oder über die BitBucks-App Kryptowerte vom Verwahrer erhalten.
3. Allgemeines
BitBucks stellt eine Anwendung dar, mittels derer Kryptowerte an einen über eine entsprechende bankaufsichtliche Lizenz verfügenden Kryptoverwahrer übertragen werden können. Ebenfalls können die verwahrten Kryptowerte zum Zwecke der Beendigung der Verwahrung rückübertragen werden. Soweit der Kryptoverwahrer die technischen Möglichkeiten anbietet, können die Nutzer der BitBucks-App die für sie verwahrten Kryptowerte an andere Nutzer der BitBucks-App übertragen.
Die Verwahrung ist für den Nutzer kostenfrei. Transaktionskosten für die Übertragungen zwischen den Wallets können für den Nutzer anfallen.
4. Vertragsverhältnisse
Der Nutzer schließt mit der Frank und Freunde GmbH einen Nutzungsvertrag über die Nutzung der BitBucks-App ab. Hat der Nutzer die in der Benutzeroberfläche der App geforderten Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen gegeben, ist dies ein Angebot an die Frank und Freunde GmbH, den Nutzervertrag abzuschließen. Soweit die Frank und Freunde GmbH über die erfolgreich verlaufene, gesetzlich geforderte Identifizierung informiert ist, liegt in der sich anschließenden Freischaltung der Funktionalitäten der App die Annahme des vom Nutzer gemachten Vertragsangebot.
Die Nutzung der Ein- und Auszahlungsfunktionen stehen dabei jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass der Nutzer ebenfalls den gesondert abzuschließenden Vertrag mit dem Krypto-Verwahrer wirksam geschlossen hat, mit dem die Frank und Freunde GmbH für die Verwahrung der Kryptowerte kooperiert. Das Zustandekommen dieses Verwahrvertrages sowie alle aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten für die Vertragspartner wird ausschließlich durch den Verwahrer geregelt. Die AGB des Verwahrers sind für diese Vertragsverhältnisse anzuwenden. Änderungen dieser AGB haben keine Auswirkung auf die Rechtsbeziehung des Nutzers zu dem Betreiber der BitBucks App. Jegliche Ansprüche aus dem Verwahrvertrag, insbesondere Schadensersatzansprüche und alle weiteren deliktischen oder vertraglichen Ansprüche, sind gegen den Verwahrer geltend zu machen. Die Frank und Freunde GmbH übernimmt keine Haftung für fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten der Mitarbeiter des Kryptoverwahrers oder für Vertragsverletzungen des Verwahrers, insbesondere auch nicht für den Verlust oder Teilverlust der eingezahlten Kryptowerte durch Diebstahl oder technische Unzulänglichkeiten.
Die Frank und Freunde GmbH kann den Verwahrer wechseln. Der Nutzer wird darüber informiert. Sollte er dem Wechsel nicht zustimmen, obliegt es dem Nutzer, seine verwahrten Kryptowerte auf seine Kosten auf eine andere Wallet zu transferieren.
5. Kundenkreis
Die BitBucks-App und die damit verbundene Verwahrung der Kryptowerte können nur von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz und dauerhaften Aufenthalt innerhalb der EU oder der Schweiz haben, in Anspruch genommen werden.
Jeder Nutzer kann nur unter einer Identität die App herunterladen. Die Nutzung von verschiedenen BitBucks-App auf verschiedenen Geräten mit verschiedenen Internetadressen oder Telefonnummer ist nicht zulässig.
Die gewerbliche Nutzung der App ist möglich. Für gewerbliche Nutzer gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die über die Risiken der Kryptowährungen gut informiert sind, eine hohe Risikobereitschaft haben und über die finanziellen Mittel verfügen, Verluste aus diesen Kryptowährungen tragen zu können. Zu den Risiken siehe unten Abschnitt 10 Risiko und Haftungssausschluss Eine entsprechende Risikoaufklärung obliegt dem Nutzer.
6. Videoidentifizierung
Der Verwahrer der Kryptowerte ist verpflichtet, die Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz zu beachten. Hierzu lassen alle Nutzer ihre persönlichen Daten über das so genannte Video-Ident-Verfahren verifizieren. Ohne diese Verifizierung kann ein Nutzer die vom Betreiber angebotenen Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die vom Identifizierer gemachten Anforderungen an die Identifizierung erfüllt werden. Kann eine Identifizierung aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgreich abgeschlossen werden, übernimmt die Frank und Freunde GmbH keine Haftung.
7. Mitwirkungspflichten der App-Nutzer
Der Nutzer ist verpflichtet, die geforderten persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig dem Betreiber, dem Identifizierer und dem Verwahrer zur Verfügung zu stellen. Über Änderungen der persönlichen Daten informiert der Nutzer unverzüglich den Betreiber.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Betriebssystem des Gerätes, auf dem sich die BitBucks-App befindet, auf dem jeweils neuesten Stand zu halten. Hierfür hat er die entsprechenden Software-Updates unverzüglich auf sein Gerät herunterzuladen und zu installieren. Ebenfalls ist er verpflichtet, die jeweils neuste Version von BitBucks zu nutzen, die im App- oder Playstore erhältlich ist. Auch sorgt der Nutzer für einen angemessenen Schutz vor Schadsoftware auf seinem Gerät. Schädigt der Nutzer in Folge eines unterlassenen Updates des Betriebssystems oder durch die Nutzung nicht aktueller Software-Versionen die Anwendungen und Datenverarbeitungssysteme des Betreibers oder die der anderen Nutzer, handelt der Nutzer grob fahrlässig und haftet für die entstandenen Schäden.
Für die Veranlassung von Ein- und Auszahlungen und für das Übertragen von Kryptowerten auf andere Nutzer hat der Nutzer sicherzustellen, dass das benutzte Endgerät mit dem Internet verbunden ist. Ohne Konnektivität können keine Transaktionen veranlasst werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Einwendungen jedweder Art, insbesondere Einwendungen in Bezug auf seinen in der App ausgewiesenen Saldo, unverzüglich an den Betreiber zu melden. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, kann dies zum Verlust der Ansprüche führen, insbesondere dann, wenn Dritte bereits über einen geltend gemachten Fehlbetrag verfügten. Der Betreiber behält sich für die Fälle vor, in denen auf der App aus technischen Unzulänglichkeiten heraus ein fehlerhaftes Guthaben ausgewiesen wird, den fehlerhaften Saldo des Nutzers einseitig zu korrigieren. Der Nutzer wird hierüber unverzüglich informiert.
Der Kunde ist nicht berechtigt die App zweckwidrig zu nutzen. Zweckwidrigkeit liegt insbesondere vor, wenn Aktivitäten auf der App im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel, illegaler Prostitution, Drogenhandel oder anderer Straftaten sowie mit Geldwäsche oder mit Terrorismusfinanzierung im Sinne des Geldwäschegesetzes stehen.
8. Veranlassung und Empfang einer Übertragung
Der Empfänger ist verpflichtet, sich bei Erhalt von Bitcoins davon zu überzeugen, dass er der rechtmäßige Empfänger ist und die Übertragung der Bitcoins in der Höhe nicht ohne Rechtsgrund ist. Erkennt der Empfänger oder musste der Empfänger erkennen, dass er die Bitcoins ohne Rechtsgrund und/oder versehentlich erhalten hat, veranlasst er unverzüglich eine Rückübertragung an den Veranlasser der Übertragung. Zudem informiert er den Betreiber über das Kontaktformular oder die Website über den ungerechtfertigten Erhalt und die Rückzahlung des empfangenen Guthabens.
9. Beendigung der vertraglichen Beziehung zwischen Nutzer und Betreiber
Durch das Löschen der App wird die Vertragsbeziehung des Nutzers zu dem Betreiber beendet. Der Kunde kann jederzeit die Löschung der App vornehmen. Der eigenständig geschlossene Verwahrvertrag mit dem Verwahrer bleibt davon unberührt.
Der Betreiber kann dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen und die Funktionen der App einstellen. Der Kunde erhält eine entsprechende Mitteilung. Vorhandene Kryptowerte muss sich der Kunde selbst auszahlen.
10. Risiken und Haftungsausschluss
Kryptowährungen sind hohen Wertschwankungen ausgesetzt, die bis hin zu einem Totalverlust führen können. Damit besteht die Gefahr, dass der Gegenwert in gesetzlicher Währung, des sich in der App BitBucks befindlichen Bitcoin-Guthabens, drastisch sinkt oder sogar ganz ausfällt. Auch wird der Tausch von gesetzlichen Währungen, wie insbesondere Euro und US-Dollar, in Kryptowährungen häufig durch wenig oder überhaupt nicht staatlich beaufsichtigte Unternehmen durchgeführt. Damit besteht für die Nutzer von BitBucks das Risiko, dass das Bitcoin-Guthaben entweder zu einem unzureichenden Umtauschkurs oder sogar überhaupt nicht mehr in eine gesetzliche Währung zurückgetauscht werden kann. Auch sind technische Unzulänglichkeiten in der von den Kryptowährungen verwendeten Technik nicht vollständig auszuschließen, so dass der Fortbestand der Währung, also auch die Möglichkeit des Umtausches in gesetzliche oder andere allgemein akzeptierte Zahlungsmittel, letzten Endes nicht verlässlich vorhergesagt werden kann. Diese Risiken trägt der Nutzer von BitBucks. BitBucks übernimmt für Verluste aus den vorgenannten Risiken keine Haftung.
Für alle den Übertragungen zugrundeliegenden Handlungen und vertraglichen Beziehung übernimmt BitBucks keine Haftung. Insbesondere werden Rechtmäßigkeit und Erfüllung der sich aus den Übertragungen der Bitcoins ergebenden Verpflichtungen nicht überprüft. Einreden und Einwendungen aus den Vertragsverhältnissen, die den Bitcoins-Übertragungen zugrunde liegen, können gegenüber BitBucks nicht geltend gemacht werden. BitBucks prüft auch nicht, ob es seitens des Übertragenden oder des Empfängers zu Vertragsverletzungen oder deliktischen Handlungen gekommen ist.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Kriegs- und Naturereignisse eintreten. Zudem haftet er nicht für hoheitliche Handlungen aus denen sich ein Schaden für den Nutzer ergibt.
11. Rückabwicklung fehlgeleiteter Übertragungen und Eingabefehler
Im elektronischen Zahlungsverkehr sowie bei der Übertragung der Kryptowerte besteht grundsätzlich die Gefahr, dass über eine fehlerhafte Eingabe die Übertragung entweder an einen falschen Empfänger gesendet wird oder der Zahlungs- oder Transferbetrag falsch eingegeben wird. Maßgeblich für die Abwicklung dieser Fälle sind die vom Verwahrer getroffenen Regelungen. Liegen keine diesbezüglichen Regelungen vor, vereinbaren der Betreiber und der Kunde, dass die ausgelösten Transfers unwiderruflich sind, sobald der Veranlasser diese in der App abschließend ausgelöst hat. Eine Stornierung und Rückabwicklung erfolgt nur, soweit der Empfänger zustimmt. Den Verlust aus einer fehlgeleiteten Übertragung trägt grundsätzlich der Veranlasser.
BitBucks übernimmt keine Haftung für Dysfunktionalitäten der Internet- oder Mobilfunkverbindungen. Treten hier technische Schwierigkeiten auf, wie beispielsweise eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Verfügbarkeit dieser Verbindungen beim Veranlasser und beim Empfänger, und resultiert hieraus ein Schaden für den Übertragenden oder den Empfänger, übernimmt der Betreiber von BitBucks keine Haftung.
Für die Verwahrung, Verwaltung oder Verschlüsselung der Kundenguthaben oder Schlüssel in der Wallet des Verwahrers oder in den Prozessen der BitBucks-App wird die erforderliche Sorgfalt und alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen angewendet, um Datendiebstahl, Sabotage, Missbrauch, technisches Versagen oder ähnliches zu verhindern. Sollte dennoch die Informationen untergehen, die für die Verfügung über das Bitcoin-Guthaben der Wallet erforderlich sind, übernimmt der Betreiber nur die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden. Eine Haftung für fremdes Verschulden wird ausgeschlossen.
Die Programmierung der Kryptowährungen kann grundsätzlich nachträglich geändert werden, beispielsweise durch Abspaltungen (fork). Damit können sich der Wert und die Handelsbedingungen drastisch ändern. Die Handhabung, insbesondere bei der Durchführung eines forks, richtet sich nach den Regelungen des Verwahrers. Eine Haftung des Betreibers für Wertverluste des Nutzers aus Änderungen der Programmierung der Kryptowerte ist ausgeschlossen.
12. Kosten für die Nutzung der App und für die Verwahrung
Die an den Betreiber zu leistenden Gebühren sind in der jeweils gültigen Version des Leistungs- und Kostenverzeichnis enthalten. Unbeschadet davon können dem Nutzer für veranlasste Auszahlungen der Kryptowerte oder Übertragungen Kosten entstehen, die nicht vom Betreiber der App erhoben werden. Diese Kosten richten sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Transaktionen. Über Änderungen des Leistungs- und Entgeltverzeichnisses wird der Nutzer informiert.
13. Gerichtsstand und vereinbartes Recht
Für alle gerichtlichen Streitigkeiten erkennt der Nutzer Stuttgart als den Gerichtsstand an. Der Betreiber und der Kunde vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.